Werkverkehrsversicherung

Werkverkehr

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen. Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die Sie für einen Auftrag mit sich führen? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer kommt für den Schaden auf, wenn Ladung bei einem Unfall beschädigt wird? Mit einer Werkverkehrsversicherung können Sie Ihre Güter, Arbeitsmittel und -geräte absichern, wenn diese außerhalb Ihres Firmengeländes eingesetzt werden.

WAS IST VERSICHERT?

Eine Werkverkehrsversicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte für eigene Zwecke von eigenen Gütern (auch gemietete, geliehene, gepachtete, usw. bzw. bearbeitete und instandgesetzte Güter) mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und eigenem Personal oder Leiharbeitnehmern als Hilfstätigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit eines Unternehmens und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb Deutschlands und Anrainerstaaten oder Europa ohne GUS. Eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche ist ggf. individuell zu vereinbaren.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND
VERSICHERBAR?

Sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch
• Transportmittelunfall
• Brand, Blitzschlag und Explosion
• Höhere Gewalt
Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten:
Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung,
etc. Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif
außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt
werden.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND
NICHT VERSICHERT?

Nicht versichert sind Schäden durch:
• Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder
politische Gewalthandlungen
• Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
• Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe
von hoher Hand
• Kernenergie
• Schäden aus der Verwendung von chemischen, radioaktiven,
biologischen und biochemischen Substanzen oder
elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher
Wirkung
• normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen;
nicht beanspruchungsgerechte Verpackung
oder unsachgemäße Verladeweise
• Juwelierwaren, Edelsteine, echte Perlen, Kunstgegenstände,
Geld und sonst. Valoren, Dokumente, Urkunden, Chip- und
Wertkarten, Uhren, echte Teppiche, lebende Tiere und
Pflanzen, Umzugsgüter