Bürgschaften

Bürgschaft

Eine Bürgschaftsversicherung tritt nur bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung. Wird die Bürgschaftsversicherung in Anspruch genommen, obwohl keine Insolvenz der Baufirma vorliegt, muss die Baufirma der Bank die erbrachten Zahlungen erstatten.

WAS IST VERSICHERT?

Eine Bürgschaftsversicherung ersetzt die Bankbürgschaft.

WELCHE BÜRGSCHAFTSARTEN KÖNNEN U. A.
ABGEDECKT WERDEN?

Versichert werden können:
• Gewährleistungsbürgschaften – Absicherung von Mängelansprüchen
des Auftraggebers
• Ausführungsbürgschaften – Sicherheit für vertragsgemäße Auftragsausführung
• Vertragserfüllungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber
für die ordnungsgemäße
Erfüllung des Werkvertrages
• Anzahlungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für
geleistete An- oder Vorauszahlungen
• Bürgschaft für Altersteilzeit – Sicherheit für Mitarbeiter – gerät
ein Arbeitgeber in Insolvenz, zahlt der Versicherer direkt an den Arbeitnehmer aus. Höchstbürgschaft für Wertguthaben
• Bürgschaft für Zeitguthaben – Absicherung von Arbeitszeit im
Baugewerbe. Guthaben auf Ausgleichsund
Entgeltkonten
• Bürgschaft für Reiseveranstalter

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT
VERSICHERBAR?

Eine Bürgschaftsversicherung tritt nur bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung. Wird die Bürgschaftsversicherung in Anspruch genommen, obwohl keine Insolvenz der Baufirma vorliegt, muss die Baufirma der Bank die erbrachten Zahlungen erstatten.

WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Versicherungsschutz besteht weltweit, sofern nicht im Versicherungsschein etwas anderes ausgewiesen ist.