Transportversicherung

Transport

Kunden der Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in fernen Ländern sitzen – schon der Weg in die nächste Stadt birgt für Gütertransporte genügend Gefahren. Bereits beim Verladen in den Lkw kann die Ware vom Gabelstapler fallen und beschädigt werden. Je nach Transportweg und -entfernung erfährt das Gut mehrere Umladungen zwischen teils verschiedenen Transportmitteln sowie Zwischenlagerungen. Dies erhöht die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes deutlich. Weiterhin verführen gerade hochwertige Güter, wie z.B. Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien, häufig zum Diebstahl. Das Problem in all diesen Fällen: Die Haftung der befördernden Verkehrsträger ist meist zu gering, um den verursachten Schaden ausreichend zu ersetzen. Schutz vor dem finanziellen Risiko bietet dann nur eine Transportversicherung.

WAS IST VERSICHERT?

Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten. Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Havarie. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten sind abgedeckt. Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND
VERSICHERBAR?

Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt
werden.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND
NICHT VERSICHERT?

Nicht versichert sind Schäden durch:
• Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische
Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten
Personen
• Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
• Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von
hoher Hand
• Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen,
biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen
Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
• eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche
Beschaffenheit der Güter; handelsübliche Mengen-, Maß- und
Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt
gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist; normale
Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen;
nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße
Verladeweise – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese
nicht vorsätzlich verschuldet
• Vorsatz

WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.